HOME-RAUCHMELDER - DIE UNSCHEINBAREN LEBENSRETTER

Seit dem 01. Januar 2017 sind Rauchmelder in allen Wohnungen und Häusern verpflichtend anzubringen.

Was viele nicht wissen: die Rauchmelderpflicht beschränkt sich nicht nur auf vermieteten Wohnraum, sondern auch auf Eigentumswohnungen und -Häuser, die Sie selbst mit Ihrer Familie bewohnen. Vorgaben zu Installation und Wartung regelt die jeweilige Landesbauordnungen (LBO).

Noch immer sterben jedes Jahr mehrere Hundert Menschen durch Wohnungsbrände – die meisten in der Nacht. Während wir  schlafen, ist unser Geruchssinn gehemmt und wir können die Gefahr, die vom giftigen Brandrauch ausgeht, nicht rechtzeitig wahrnehmen.

Rauchmelder retten Leben: Wenn sich Brandrauch entwickelt, schlagen die kleinen Lebensretter Alarm und warnen die Bewohner rechtzeitig vor der tückischen Gefahr. So kann man sich schnell in Sicherheit bringen und aus geschützter Entfernung die Rettungskräfte rufen.

Aber nicht nur die Installation von Rauchmeldern ist eine gesetzliche Pflicht – auch die regelmäßige Wartung ist gesetzlich vorgeschrieben und je nach Bundesland entweder durch den Mieter/Bewohner oder den Eigentümer zu erfüllen.

Ein Eigentümer bzw. Vermieter von Mehrfamilienhäusern kann für die Wartungstätigkeiten auch einen Dienstleister beauftragen. So wird sichergestellt, dass die Rauchmelder richtig installiert und regelmäßig geprüft werden und die Wartung gerichtsfest protokolliert wird.

WO SIND RAUCHMELDER ANZUBRINGEN?

In welchen Räumen im Einzelnen die Melder installiert werden müssen, regelt jedes Bundesland für sich selbst.
Zu empfehlen ist, in allen Räumen, in denen Menschen schlafen, sich länger aufhalten oder die als Fluchtwege dienen, Melder zu installieren.

Die folgenden Grafiken zeigen Ihnen, wo Rauchmelder Pflicht (M = Mindestschutz) sind und wo sie zwar nicht vorgeschrieben, aber optimal wären (O= optimaler Schutz, S= Sonderschutz).

Bilder Copyright “Rauchmelder retten Leben”

WORAUF IST BEIM KAUF ZU ACHTEN?

Bei der Wahl der Rauchmelder sollte man vor allem auf das “Q”-Siegel achten. Das „Q“ ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit fest verbauter 10-Jahres-Batterie, geprüfter Langlebigkeit und höherer Sicherheit vor Fehlalarmen.

Für mehrgeschossige Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser sind funkvernetzte Rauchmelder – sogenannte Funkrauchmelder – eine optimale Lösung. Diese sind via Funk untereinander oder über ein zentrales Empfangsgerät vernetzt. Im Brandfall werden alle miteinander verbundenen Melder gleichzeitig aktiviert und schlagen Alarm.

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HÄUFIGE FRAGEN

Wenn Sie einen Rauchmelder anbringen möchten, sollten Sie einiges beachten!

Installieren Sie Rauchmelder daher folgendermaßen:

  1. immer laut Bedienungsanleitung
  2. immer an der Zimmerdecke, weil Brandrauch stets nach oben steigt
  3. möglichst immer in der Mitte der Zimmerdecke bzw. mindestens 50cm von Wänden, Lampen, Balken oder Unterzügen entfernt
  4. immer in waagerechter Position – auch bei Dachschrägen!
  5. immer mit den Schrauben und Dübeln oder einem Klebepad, die dem Rauchmelder beigefügt sind
  6. nie in der Nähe von Luftschächten oder dort, wo starke Zugluft herrscht
  7. nie in der Dachspitze, sondern wenigstens 30 bis 50cm darunter
  8. nie in Räumen, in denen starker Dampf oder Staub entsteht (Küche, Bad)
  9. nie verdeckt durch Schränke
  10. nie durch Farbe übertüncht, weil sonst nicht mehr genug Rauch durch die Lüftungsschlitze gelangt und das Gerät nicht mehr sicher funktioniert

In Räumen mit schrägen Decken können sich unter der Deckenspritze so genannte Wärmepolster bilden, die den Rauchzutritt zum Rauchmelder verhindern.

Bei der Rauchmelder-Installation an Dachschrägen ist zu beachten:

  • Neigungen von bis zu 20 Grad funktionieren in puncto Rauchmelder-Anbringung wie eine waagerechte Zimmerdecke, sind also kein Problem.
  • Neigungen über 20 Grad bedingen, dass der Rauchmelder mit einem Abstand von 0,5 bis 1,0m von der Spitze der Zimmerdecke installiert werden sollte.
  • Dachschrägen mit einem waagerechten Mittelteil von mindestens 1m: In diesem Fall platzieren Sie den Rauchmelder genau dort.

Batteriebetriebene Rauchmelder sind nur dann ein sicherer Schutz, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind.

Rauchmelder, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, dass Sie die Batterie wechseln sollten. Prüfen Sie den Rauchmelder regelmäßig im Abstand von 12 Monaten nach Herstellerangaben. Die Herstellerangaben finden Sie in der dem Produkt beigelegten Bedienungsanleitung.

Qualitätsrauchmelder sind gekennzeichnet mit dem „Q“ – einem unabhängigen Qualitätszeichen und haben eine fest eingebaute und qualitativ hochwertige Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer. Dadurch vermeiden Sie den jährlichen Batterieaustausch. Das „Q“ ist also eine gute Entscheidungshilfe, wenn Sie Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit legen.

Die Vorschriften zur Rauchmelder Wartung sind in der Rauchmelder DIN 14676 geregelt. Die Prüfung und Pflege der Rauchmelder soll regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle 12 Monate.

Wichtig:

  • Dokumentieren Sie, wann Sie Ihre Rauchmelder geprüft haben und was Sie darüber hinaus gemacht haben (abgestaubt, Batterie gewechselt, etc.).
  • Halten Sie sich immer an die Herstellerangaben, wie oft geprüft werden soll, mindestens jedoch alle 12 Monate plus/minus 3 Monate. Die Herstellerangaben finden Sie in der Bedienungsanleitung des Rauchmelders. Bewahren Sie diese gut auf. Als Vermieter geben Sie diese an den Mieter weiter, sofern der Mieter für die Wartung zuständig ist.

Wartung in 5 Schritten:

  • Rauchmelder über Prüftaste testen
    Drücken Sie die Prüftaste am Rauchmelder. Gibt der Melder nach einigen Sekunden keinen Signalton ab, ist die Funktion gestört. In diesem Fall tauschen Sie die Batterie bzw. wenn das nicht hilft, den Rauchmelder aus.
  • Rauchmelder generell prüfen
    Prüfen Sie, ob die Raucheintrittsöffnungen frei von z.B. Staub, Insekten oder Abdeckungen sind. Tauschen Sie beschädigte oder stark verschmutzte Rauchmelder aus. Tauschen Sie alle Rauchmelder nach 10 Jahren aus!
  • Umgebung prüfen
    Prüfen Sie, ob der Rauchmelder in einem Umkreis von mindestens 0,5 m frei von Hindernissen ist, wie z.B. von Wänden, Raumteilern und Einrichtungsgegenständen.
  • Ausstattung der Räume prüfen
    Prüfen Sie, ob Rauchmelder noch überall dort installiert sind, wo Menschen schlafen: im Kinderzimmer, Schlafzimmer, Gästezimmer.
  • Rauchmelder mit austauschbaren Batterien
    Bei Rauchmeldern ohne das Qualitätszeichen „Q“ muss in der Regel die Batterie nach Herstellerangaben ausgetauscht werden.
  • Rauchmelder mit fest eingebauten Batterien
    Rauchmelder mit Q haben eine fest eingebaute 10-Jahres Batterie. Es ertönt eine Störungsmeldung bzw. einen Signalton? Tauschen Sie den Rauchmelder in diesem Fall sofort komplett aus.
Selbstverständlich können Sie auch einen Dienstleister beauftragen, der Wartung inklusive Dokumentation für Sie übernimmt. Kontaktieren Sie uns gerne!

Man unterscheidet zwei wesentliche Arten eines Falschalarm bei Rauchmeldern: den Täuschungsalarm und den Fehlalarm.

  • Beim sogenannten Täuschungsalarm löst der Rauchmelder Alarm aus, wenn Staub, Fremdkörper (z.B. Insekten) oder Wasserdampf in die empfindliche Messkammer gelangen. Da auch Staub und Wasserdampf das Licht der Infrarot-Diode im Innern der Messkammer streuen und ein Rauchmelder keinen Unterschied zum Brandrauch erkennen kann, wird Alarm ausgelöst. In Räumen wie Küche und Bad eignen sich daher Wärmemelder besser. Diese reagieren, wie der Name schon sagt, auf plötzliche Temperaturwechsel.
  • Beim Fehlalarm löst der Rauchmelder Alarm aus, wenn die Messtechnik des Melders fehlerhaft ist. So kann der Ausfall von empfindlichen Gerätekomponenten oder eine beeinträchtigte Funktion zu einem Fehlalarm des Rauchmelders führen. Wichtig: Defekte Rauchmelder sollten Sie immer gegen einen neuen Melder austauschen. Minimieren Sie außerdem das Risiko von Fehlalarmen, indem Sie beim Kauf von Rauchmeldern auf das Qualitätszeichen “Q” achten. Rauchmelder mit dem “Q” zeichnen sich durch eine fest verbaute 10-Jahres-Langzeitbatterie, eine verbesserte Elektronik und erhöhte Stabilität der Gerätekomponenten sowie einen verstärkten Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Staub aus. So werden Fehlalarme weitestgehend verhindert und Täuschungsalarme wesentlich reduziert.

Solange die Feuerwehr nicht böswillig alarmiert wird, ist der Einsatz kostenlos.

Grundsätzlich gilt: Bei einem Anruf bei der Feuerwehr über die 112 wegen eine vermuteten Brandquelle entstehen durch den Einsatz, auch wenn dieser umsonst war, keine Kosten. Ob Sie bereits Feuer oder Rauch sehen oder einen Rauchmelder hören, spielt dabei keine Rolle. Grundsätzlich gilt: Lieber vorsichtshalber einmal mehr die Feuerwehr alarmieren als im entscheidenden Moment keine Hilfe holen. Nur bei einem sogenannten “Böswilligen Alarm” werden die Kosten der Feuerwehr dem Verursacher in Rechnung gestellt. Dazu gehört z.B. das mutwillige Betätigen eines Handfeuermelders, obwohl keinerlei Verdacht auf einen Brand vorliegt, oder sogenannte Spaßanrufe bei der Feuerwehr.
Es gibt zudem sogenannte Fehlfahrten: Die Feuerwehr fährt zu einem Brand, den besorgte Bewohner in ihrer Wohnung gemeldet haben, den sie aber dank der frühzeitigen Alarmierung durch den Rauchmelder bereits vor Eintreffen der Feuerwehr selbst löschen konnten. Die Feuerwehr kontrolliert dann die Brandstelle, ob nicht noch Glutnester später den Brand wieder entfachen können. Auch hier werden den Bewohnern keine Kosten in Rechnung gestellt, denn sie haben ja alles richtig gemacht.

Schlägt ein Rauchmelder Alarm, schlagen alle Alarm – das ist das einfache Prinzip der Funkrauchmelder. Ein enormer Vorteil, wenn die zu ausgestatteten Räume weit auseinanderliegen und Gefahr besteht, dass ein einzelner Alarm nicht wahrgenommen wird, wie zum Beispiel in Einfamilienhäusern oder mehrgeschossigen Wohnungen, wenn z. B. das Kinderzimmer weit weg vom Elternschlafzimmer liegt.
Funkrauchmelder sind entweder durch Funk untereinander oder über eine Zentrale vernetzt. Funkrauchmelder mit einem zentralen Empfangsgerät alarmieren im Brandfall sowohl darüber als auch am Melder selbst. Die Alarmvernetzung sorgt dafür, dass alle miteinander verbundenen Geräte per Funk/per Funkmodul gleichzeitig aktiviert werden. Um den auslösenden Melder zu lokalisieren, kann bei einem beliebigen Melder die Stummschaltung betätigt werden, es bleibt dann nur noch der auslösenden Melder aktiv.
Die Vorteile
  • Ob weit entfernte, wenig oder viel genutzte Räume – dank Funkvernetzung werden alle Räume gleich gut geschützt und alle Bewohner werden im Brandfall sofort gewarnt
  • Wenn es im Kinderzimmer brennt, verstecken sich Kinder oft, statt Hilfe zu rufen. Ein mit Schlaf- und Wohnzimmer vernetzter Rauchmelder warnt Eltern rechtzeitig vor der Gefahr
  • Keine Kabelverlegung, kein Schmutz
  • Die Funkrauchmelder sind sofort betriebsbereit
  • Weitere Gefahrenmelder lassen sich problemlos in die Funkvernetzung integrieren, so z. B. CO-, Hitze- oder Wassermelder

In der Küche entstehen viele Brände. Doch die Installation eines handelsüblichen Rauchmelder macht hier keinen Sinn, da es doch Kochdämpfe immer wieder zu einem Falschalarm kommen würde. Rauchmelder mit Stummschaltung sind hier die Lösung.

Selbstverständlich beraten wir Sie gerne und übernehmen auch die komplette Installation und Wartung Ihrer Rauchmelder. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

Die Website https://www.rauchmelder-lebensretter.de/  bietet umfassende Informationen für Eigentümer, Vermieter und Mieter zu allen relevanten Themen, wie Wartung und Installation sowie zu allen gesetzlichen Bestimmungen je nach Bundesland.

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Fragen oder eine unverbindliche Beratung. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!