Seit dem 01. Januar 2017 sind Rauchmelder in allen Wohnungen und Häusern verpflichtend anzubringen.
Was viele nicht wissen: die Rauchmelderpflicht beschränkt sich nicht nur auf vermieteten Wohnraum, sondern auch auf Eigentumswohnungen und -Häuser, die Sie selbst mit Ihrer Familie bewohnen. Vorgaben zu Installation und Wartung regelt die jeweilige Landesbauordnungen (LBO).