Vor allem öffentliche Institutionen wie Schulen sind baurechtlich zu Alarmierungsanlagen verpflichtet, durch die im Gefahrenfall die Räumung des Gebäudes eingeleitet werden kann (Hausalarmierung). Eine Amokalarmierung sollte sich im Optimalfall jedoch eindeutig vom Haus- bzw. Brandalarm unterscheiden, da sonst die Gefahr besteht, dass Personen bei einem Amoklauf bzw. Gewaltvorfällen auf die Flure stürmen und somit Ziel des Täters werden.
Brandmeldeanlagen und Amokalarmierung verfolgen damit unterschiedliche Ziele.
Da es vom Gesetzgeber für Amokalarmierungsanlagen keine konkreten Vorschriften gibt, sind die Möglichkeiten sehr vielfältig.
Unsere Sicherheitsexperten beraten Sie professionell und auf die Infrastruktur des zu schützenden Gebäudes individuell abgestimmt. Mit unserem eigens entwickelten Amokalarmierungssystem sowie der Integration der vorhandenen Sicherheitstechniken entwickeln wir ein Sicherheitskonzept, das Ihnen einen Rund-Um-Schutz bietet.